Richtig bewerben – der Lebenslauf

Zu den aussagekräftigen Unterlagen Ihrer Bewerbung gehört neben dem Anschreiben auch Ihr Lebenslauf. Der Lebenslauf sollte den Personalchef ebenso überzeugen wie Ihr Anschreiben. Der Personaler bezeichnet den Lebenslauf auch gerne „CV“, für lateinisch Curriculum Vitae. Der Lebenslauf hat den Sinn, dass Ihre lückenlose Darstellung Ihres Lebens den Personalchef genau in Bezug auf die ausgeschriebene Arbeitsstelle überzeugt. Sie müssen also Ihren Lebenslauf im Idealfall so darstellen können, dass Ihre Qualifikationen, Vorerfahrungen, und (Zusatz-) Ausbildungen genau auf das Stellenprofil passen.


Die wichtigsten Regeln für einen perfekten Lebenslauf bei der Bewerbung

Die schlechte Nachricht vorab, es gibt kein absolutes Patentrezept für alle Inhalte die in den Lebenslauf hinein müssen, und die die hinein sollten. Dennoch gibt es einige Regeln die man zwingend beachten sollte. Das Wichtigste vorab: Der Lebenslauf muss lückenlos, wahrheitsgetreu und stellenaffin sein. Nach dem Lesen Ihres Lebenslaufes muss es für den Personalchef nachvollziehbar sein, warum sie welche beruflichen Schritte bisher gemacht haben.

Alle ausbildungstechnischen und beruflichen Stationen Ihres Lebens sollten möglichst in chronologischer Reihenfolge übersichtlich und gut lesbar dargestellt sein. Dabei handelt es sich folgende Punkte:

  • alle persönlichen Daten
  • alle besuchten Schulen und deren Abschlüsse
  • Ihre Berufsausbildung und Berufserfahrungen
  • Ihren Wehr- oder Ersatzdienst, oder Ihr mögliches freiwilliges soziales Jahr
  • Mögliche Betreuungs- oder Erziehungszeiten
  • Ihre außerberuflichen und beruflichen Weiterbildungen
  • Und Ihre privaten Interessen, Hobbies, und soziale oder ehrenamtliche Engagements

Was viele nicht wissen. Laut den Regelungen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) kann ein Arbeitgeber nicht von Ihnen verlangen, dass Sie Ihr Geburtsdatum oder Ihren Geburtsort angeben müssen. Ebenso verhält es sich mit Ihrem Foto. Sie dies aber trotzdem freiwillig tun, und es sieht natürlich auch besser aus. Leider wird es sich in der Praxis aber wahrscheinlich nie vermeiden lassen, dass ein Weglassen dieser Informationen Fragen beim Personalchef aufwerfen können. Die Länge des Lebenslaufes sollte zwei Seiten nicht überschreiten. In Ausnahmefällen können dies auch mal drei Seiten sein.

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