Pflegefachkraft versus Pflegehilfe – Aufgabengebiete im Überblick

Pflegehilfen übernehmen viele wichtige Aufgaben für hilfsbedürftige Menschen. Ob Körperpflege, Hilfe beim Essen oder die Freizeitgestaltung für Pflegebedürftige – die Pflegehilfen sind im Gesundheitssystem unverzichtbar. Sie kommen Wer sich für diesen Beruf interessiert, sollte hilfsbereit und empathisch sein sowie kein Problem mit Körperkontakten haben. Pflegefachkräfte und Pflegeassistenten arbeiten eng zusammen. In allerlei Punkten überschneiden sich ihre Aufgaben. Denn Pflegehelfer nehmen den Fachkräften viele Tätigkeiten ab. Dennoch gibt es enge Grenzen, was ein Pflegehelfer darf. Im Gegensatz zur Pflegefachkraft haben Pflegehelfer keine einheitlich geregelte Ausbildung. Je nach Bundesland und Bildungsträger sieht sie unterschiedlich aus. Grundsätzlich aber sind sie die Assistenz der Fachkräfte und arbeiten nach deren Anweisungen. Die Verantwortung für eine pflegerische Maßnahme trägt allein die Fachkraft. Doch worin genau besteht der Unterschied dieser beiden Berufsbilder? Dieser Frage gehen wir hier auf den Grund.




Die Aufgaben einer Pflegehilfe

Pflegehilfen arbeiten meist dort, wo auch Pflegefachkräfte beschäftigt sind. Das sind in der Regel Krankenhäuser, Wohn- und Altenheime sowie ambulante Pflegedienste. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die Körperpflege von erkrankten und hilfsbedürftigen Menschen. Sie helfen beim Zähneputzen, Duschen, den Toilettengängen oder das Ankleiden. Sie betten Personen um, helfen ihnen beim Aufstehen oder unterstützen sie, um vom Bett in einen Rollstuhl zu wechseln. Außerdem helfen sie bei der Nahrungsaufnahme, indem sie die Zutaten in mundgerechte Stückchen schneiden oder das Essen zum Mund führen. Sie kontrollieren auch, ob Medikamente oder Hilfsmittel in der vorgeschriebenen Menge vorhanden sind.

Eine Pflegehilfe sollte kontaktfreudig sein. Sie arbeitet kollegial mit Pflegefachkräften und Ärzten zusammen. Auch die Gespräche mit den Pflegebedürftigen sind ein wichtiger Bestandteil des Berufs. Warum und wie eine Pflegemaßnahme ausgeführt wird, erklärt sie den Betroffenen und deren Angehörigen. Sie hat stets ein Auge auf den Zustand der hilfebedürftigen Person und hört zu, wenn diese über ihre Bedürfnisse oder Sorgen spricht. Alle Maßnahmen und Beobachtungen protokolliert eine Pflegehilfe regelmäßig. Außerdem kümmert sie sich darum, dass Pflegebedürftige regelmäßig Bewegung haben – so wie es ihr Gesundheitszustand zulässt. Dazu gehören gemeinsame Spaziergänge. Generell gehört es zu ihrer Aufgabe, das Lebensumfeld und die Lebenszeit der Pflegebedürftigen positiv zu gestalten. Ihre Aufgaben geht damit über rein körperliche Unterstützung hinaus.

Der Unterschied in den Ausbildungen – Pflegefachkräfte und Pflegehilfen

Pflegefachkräfte absolvieren eine dreijährige Ausbildung, die staatlich und einheitlich im Pflegeberufegesetz geregelt ist. Für diese Ausbildung ist die mittlere Reife erforderlich. Die Ausbildung zur Pflegehilfe folgt bisher keinen einheitlichen Regelungen. Je nach Bundesland oder Bildungsträger weichen die Ausbildungsinhalte leicht voneinander ab. Auch die Dauer ist nicht einheitlich, sie kann zwischen ein und zwei Jahren liegen. Ein Hauptschulabschluss muss für die Ausbildung vorliegen. Sie ist von einem hohen Praxisanteil gekennzeichnet, der in Einrichtungen für Lang- und Kurzzeitpflege oder der ambulanten Pflege absolviert wird. Neben Kenntnissen in Erste-Hilfe-Maßnahmen lernen die Schüler Grundlagen in Krankheitslehre, Krankheitsbeobachtung und Hygiene. Dazu kommen Arbeitsorganisation, Pflegetechniken sowie psychologische Kenntnisse für die Gesprächsführung und den Umgang mit persönlichen Grenzen. Auch das Thema Tod hat in allen Pflegegerufen einen hohen Stellenwert.

Was die beruflichen Kompetenzen von Pflegefachkräften im Gegensatz zu den Pflegehilfen auszeichnet, ist die deutlich tiefergehende Ausbildung. Sie befähigt Fachkräfte zu einem eigenverantwortlichen Arbeiten im medizinischen Umfeld. Frühere Berufsbezeichnungen wie Krankenpfleger oder Krankenschwester verdeutlichen das. Sie können medizinische Handlungen mit pflegerischer Zielsetzung vornehmen. Pflegehilfen dürfen keine medizinischen Handlungen vornehmen.

Wer die Ausbildung zur Pflegehilfe absolviert hat, kann sich später zur Pflegefachkraft weiterbilden.

Der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege

Ein Beispiel kann veranschaulichen, wie sich die Aufgaben einer Pflegehilfe und einer Pflegefachkraft unterscheiden. Wenn in einem Seniorenheim eine ältere Person stürzt, kann sie sich dabei erheblich verletzten – beispielsweise durch Knochenbrüche. Es muss sofort ein Arzt gerufen werden, der die Person untersucht. Bis der Arzt kommt, ist eine Pflegefachkraft in der Lage, erste medizinische Maßnahmen vorzunehmen. Sie kann beispielsweise dafür zu sorgen, dass Schwellungen gekühlt werden oder die verletzte Person eine möglichst schmerzfreie Position einnimmt. Zu solchen Entscheidungen ist eine Pflegehilfe nicht befugt. Ihre Aufgabe wäre es, nach Anweisung der Pflegefachkraft die nötigen Hilfsmittel zu besorgen, die für diese ersten einfachen Behandlungen nötig sind.

Die Pflegefachkraft übernimmt in dem obigen Beispiel eine Behandlungspflege. Sie bringt ihre Kenntnisse ein, um die verletzte Person vor unnötigen Schmerzen zu schützen und die Zeit bis zur Arztankunft so zu überbrücken, dass sich für die gestürzte Person die gesundheitliche Situation nicht verschlimmert. Für derartige Entscheidungen übernimmt sie eine eigene Verantwortung. Eine Pflegeassistenz darf solche Entscheidungen nicht treffen. Trotzdem unterstützen auch sie die medizinische Gesundheit der Pflegebedürftigen. Ihre Pflegeaufgaben dienen dann als Vorsorge gegen gesundheitliche Probleme. Dazu gehört das häufige Umbetten von bettlägerigen Patienten, damit sie nicht wundliegen. Sie müssen auch wissen, wie Pflegebedürftige geschützt sind, um keine Thrombose oder Lungenentzündung zu bekommen. Ihre Aufgaben verhindern also gesundheitliche Probleme. Die Pflegefachkraft wiederum kann einfache medizinische Behandlungen mit Pflegecharakter selbst übernehmen. Sie haben die Berechtigung zur Behandlungspflege.

Pflegehilfen sind ausschließlich für die sogenannte Grundpflege zuständig. Sie bezieht sich vor allem auf Personen mit Bewegungseinschränkungen. Diese Einschränkungen sind vielfältig und können Arme und Hände betreffen, ebenso gibt es Betroffene, die nicht mehr in der Lage, ohne Hilfe aus dem Bett aufzustehen oder das Haus zu verlassen. Andere schaffen es nicht mehr aus eigener Kraft, in die Badewanne zu steigen oder zur Toilette zu gehen. Alle diese Probleme entstehen aus vielen unterschiedlichen medizinischen Gründen. Pflegeassistenten unterstützen die Betroffenen bei den Handlungen rund um Hygiene und Ernährung, die sie nicht mehr aus eigener Kraft ausführen können.

Teilhabe am Alltag – Pflegehilfen werden für immer wichtiger

In der jüngeren Vergangenheit hat sich verstärkt die Einsicht durchgesetzt, dass pflegebedürftige Menschen mehr brauchen als Hygienemaßnahmen und Unterstützung bei der Ernährung. Egal wie eingeschränkt ein Mensch ist: Er muss Kontakte haben, das Haus verlassen können und Freizeiterlebnisse genießen dürfen. Es geht um das Stichwort Lebensqualität. Gerade für diesen Aufgabenbereich werden Pflegehilfen immer wichtiger. Sie sorgen dafür, das Lebensumfeld angenehmer für die Alltagsbedürfnisse zu gestalten und die Qualität der Lebenszeit zu erhöhen. Mit ihrer Begleitung und Unterstützung nehmen hilfsbedürftige Personen an alltäglichen Erlebnissen teil. Sie bekommen die Möglichkeit zu Spaziergängen oder der Teilnahme an Veranstaltungen. Soziale und interkulturelle Kompetenzen erlangen für diesen Beruf zunehmende Bedeutung. Vor allem in der Seniorenbetreuung und der Behindertenpflege spielen Pflegehilfen eine zunehmende Rolle.

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Arnulf Müller-Delius
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Published by Arnulf Müller-Delius

Es ist wichtig, dass man gute Informationen auch kostenlos für andere Menschen zur Verfügung stellt. Wer anderen behilflich sein kann, sollte dies auf jeden Fall immer tun, denn man benötigt auch selbst immer wieder die Hilfe und den Rat anderer.