Schneeräumen – wie wird’s richtig gemacht?

Schneeräumen – wie wird’s richtig gemacht?
Schneeräumen – wie wird’s richtig gemacht?
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Schneeräumen – für den einen Spaß, für den anderen Pflicht. Während es für Kinder ein riesen Spaß ist, Schneemänner zu bauen und Schlitten zu fahren, sorgt Schnee bei Erwachsenen in vielen Fällen für alles andere als Freude. Insbesondere für Hauseigentümer kann üppiger Schneefall schnell in viel Arbeit ausarten. Die Pflicht zum Schneeräumen ist zudem gesetzlich festgeschrieben und kann daher auch mit Bußgeldern belegt werden. Nicht jedes Bundesland ahndet es, wenn der Gehweg nicht vom Schnee befreit ist. Dennoch können hohe Kosten anfallen, wenn ein Passant ausrutscht, sich verletzt und somit einen Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. hat daher einen Ratgeber verfasst, in dem genau steht, was Sie beim Schneeräumen beachten müssen und wann Ihnen ein Bußgeld droht. – Isabel Frankenberg

Schneeräumen trägt zur Verkehrssicherheit bei




Gerade auf urbanem Raum ist Schnee störend. Er verstopft Straßen und Wege, wodurch Verkehrsteilnehmer im Vorankommen behindert werden. Zudem bildet sich ein erhöhtes Verletzungsrisiko, da der Untergrund eisig und glatt ist. Um zur Verkehrssicherheit beizutragen, ist Schneeräumen von enormer Bedeutung und gesetzlich festgeschrieben. Allerdings gibt es kein bundeseinheitliches Gesetz. Stattdessen können von Bundesland zu Bundesland und sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Regelungen auftreten. Doch nicht nur die Gemeinden sind vom Schneeräumen betroffen. Die Kommunen können diese Aufgabe an die Hauseigentümer übertragen, welche die anliegenden Wege dann von Schnee und Eis befreien müssen. Eine Unterlassung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann somit bußgeldfähig sein. Wie hoch dieses ausfällt kann entsprechend der Bundesländer im aktuellen Bußgeldkatalog nachgelesen werden.

Oft entstehen Unklarheiten darüber, wer für das Schneeräumen verantwortlich ist. Grundsätzlich liegt die Schneeräumpflicht beim Eigentümer. Er muss dafür sorgen, dass die Wege bei Schnee und Glätte gangbar bleiben und das Verletzungsrisiko gering gehalten wird. Der Eigentümer muss diese Aufgabe allerdings nicht selbst erledigen. Er hat die Möglichkeit, dies an folgende Gruppen zu delegieren:

• Eine externe Firma
• Den Hauswart bzw. Hausmeister
• Die Mieter

Schneeräumen ist eine Pflicht des Mieters

Die Schneeräumpflicht kann also auch den Mieter treffen, insofern dies ausdrücklich im Mietvertrag oder in der Hausordnung vorgeschrieben ist. Hängt lediglich ein Ausdruck im Treppenhaus, liegt die Schneeräumpflicht weiterhin beim Vermieter. Zudem muss ausführlich geklärt werden, wie der Winterdienst abzuleisten ist. Der Vermieter muss Streumittel sowie passendes Werkzeug zur Verfügung stellen. Diese müssen an einer passenden Stelle im Haus deponiert werden. Zudem muss geregelt werden, welcher Mieter wann zuständig ist. Der Eigentümer wird aber nicht komplett von seiner Pflicht entbunden. Er muss prüfen und dafür sorgen, dass der Winterdienst tatsächlich funktioniert. Ist das nicht der Fall, muss er den Mieter abmahnen und eine externe Firma beauftragen. Diese muss vom Mieter bezahlt werden.




Das kratzen der Schneeschaufel kann ein sehr störendes Geräusch verursachen. Um die nächtliche Ruhestörung vorzubeugen, gibt es daher auch beim Schneeräumen verpflichtende Zeiten. Allerdings gibt es aufgrund der unterschiedlichen Gemeindesatzungen und Landesgesetze keine einheitliche Uhrzeit. In der Regel muss der Hauseigentümer dafür sorgen, dass die Wege zwischen 7 Uhr und 20 Uhr vom Schnee befreit werden. An Sonn-und Feiertagen kann sogar ein bis zwei Stunden später mit dem Schneeräumen begonnen werden. Bei starkem Schneefall muss der Winterdienst mehrmals wiederholt werden. Dafür bleibt dem zuständigen eine Frist von einer halben Stunde, in der eine Verzögerung gerechtfertigt ist.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.bussgeld-info.de viele weitere Ratgeber, Bußgeldkataloge und Bußgeldrechner zu verschiedenen Themen des Verkehrsrechts.

Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

Der VFBV. e. V. wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org und bussgeld-info.de.
Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können.

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Für Hauseigentümer kann Schneefall in viel Arbeit ausarten. Die Pflicht zum Schneeräumen ist gesetzlich festgeschrieben und kann mit Bußgeldern belegt werden.
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Arnulf Müller-Delius