Welche Renovierungen sind beim Auszug aus der Wohnung nötig?

Welche renovierungsarbeiten sind beim Auszug nötig
Bildquelle: aboutpixel.de / Vorarbeiten 2 © Rolf Bork

Jedes Mietverhältnis einer Wohnung oder eines Hauses geht einmal zu Ende, und damit stellt sich immer wieder die Frage, in welchem Zustand muss die Wohnung oder das Haus dem Vermieter oder Eigentümer übergeben werden, und in wie weit muss der Mieter das Objekt renovieren. Oft stehen dazu abenteuerliche Vorgaben des Vermieters im Mietvertrag, welche Renovierungsarbeiten der Mieter beim Auszug aus der Wohnung zu tätigen hätte. Dabei deckt sich oft der Mietvertrag nicht mit der tatsächlichen rechtlichen Situation des Mieters.

Mieter kennen oft ihre Rechte nicht


In der Realität kennen die Mieter oft nicht ihre Rechte bezüglich einer Renovierung der Wohnung beim Auszug. Gerade durch anfängliche Freude über den neuen Mietvertrag der Wohnung ist man schnell geneigt alle Vorgaben des Vermieters bezüglich der Wohnungsrenovierung zu unterschreiben, nur damit das Mietverhältnis nicht schon von Anfang an belastet ist.

Oft stehen unzulässige Renovierungs-Klauseln beim Auszug im Mietvertrag

Auch wenn in den üblichen Mietverträgen Mietklauseln, wie etwa „beim Auszug müssen die Wände geweißelt werden“ stehen, heißt das nicht dass diese Klauseln statthaft sind. Befinden sich die Wände in einem ordentlichen Zustand muss nicht geweißelt werden. Außer der Mieter hat die Wände in einer unüblichen und auffälligen Farbe gestrichen, die der Vermieter nicht akzeptieren muss. Sind die Wände weiß, oder cremefarben muss der Vermieter dies akzeptieren.

Besenreiner Zustand der Wohnung, und keine Renovierung

Ein wichtiges Kriterium für eine reibungslose Übergabe der Wohnung ist nicht eine vollständige Renovierung, sondern der besenreine Zustand der Wohnung. Das bedeutet, dass alle Zimmer und Räume geputzt und gekehrt sein müssen, und dass sich Türen und Fenster in einem sauberen Zustand befinden.

Etwaige vom Mieter vorgenommene Umbauten, müssen vom Mieter wieder zurückgebaut werden, wenn diese der Vermieter nur für die Dauer des Mietverhältnisses genehmigt hat. Dies sollte dann aber auch im Mietvertrag als Herstellung des Urzustandes vermerkt sein. Bohrlöcher müssen mit Spachtelmasse ausgebessert werden.




Unbedingt genaues Übergabeprotokoll beim Auszug aus der Wohnung anfertigen

Um einer übermäßigen Renovierung der Wohnung beim Auszug aus dem Weg zu gehen, ist es ganz wichtig, dass man schon beim Einzug in die Wohnung ein genaues Übergabeprotokoll über den Zustand der Wohnung macht. Hierbei werden alle Mängel der Wohnung schon vor dem Einzug im Mietvertrag aufgenommen. Am besten ist es, diese Mängel auch gleich per Foto zu dokumentieren. Es hat sich auch als hilfreich erwiesen, wenn man beim Auszug bei der eigentlichen Wohnungsübergabe einen Zeugen mit dabei hat.

Wenn der Vermieter bei der Wohnungsübergabe nichts zu bemängeln hat, hat er dieser auch kein Recht die Kaution des Mieters einzubehalten. Normale Verschleiß- oder Verbrauchsspuren einer Wohnung sind vom Vermieter nicht zu renovieren. Darunter fallen beispielsweise Verschleißerscheinungen an Böden, wie zum Beispiel Teppichen oder Parkett. Aber auch übliche Gebrauchsspuren in Küche und Bad sind vom Vermieter zu akzeptieren und bedürfen keiner Renovierung des Mieters.

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Welche Renovierungsarbeiten sind vom Mieter beim Auszug aus der Wohnung nötig? Rechte und Pflichten des Mieters. Übergabeprotokoll bei Wohnungsübergabe
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Arnulf Müller-Delius
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