Jeder kommt mal in diese Situation: man muss seine Lohnsteuerkarte beantragen. Seit dem 01. Januar 2011 wird sie von der zuständigen Gemeinde nicht mehr in Schriftform an die betroffenen Bürger zugestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Lohnsteuerkarte immer automatisch zugesendet. Seit Anfang des Jahres 2011 gelten nun neue vereinfachte Regelungen für die Ausstellung der Karte. Sie wird nun in vereinfachter Form nicht mehr von den Bürgerämtern ausgestellt. Die Ausstellung der Lohnsteuerkarte ist nun in den Zuständigkeitsbreich der Finanzämter gefallen. Grund war die Vereinfachung des Verwaltungsaufwands für das Lohnsteuerkartenverfahren.
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Wie kann man seine Steuer-Identifikationsnummer beantragen?
Um es gleich vorweg zu nehmen: eigentlich muss man die Steuer-Identifikationsnummer gar nicht beantragen. Sie wird heutzutage automatisch mit der Geburt jedem Menschen zugeteilt. Man muss nicht lange warten, und kann sich die Steuer-ID von der zuständigen Behörde zusenden lassen. Die Steuer-Identifikationsnummer ist für jeden Menschen von Anfang eine wichtige Kennzahl. Wenn man sie mal verloren hat, dann kann man Steuer Identifikationsnummer bei den entsprechenden Behörden beantragen. Seit dem Juli 2007 wurde vom Gesetzgeber die Steuer-ID eingeführt. Sie bei allen Angelegenheiten die das Finanzamt betreffen von großer Bedeutung. Alle seit diesem Datum geborenen Menschen bekommen ihre Steuer-Identifikationsnummer automatisch vom Einwohnermeldeamt zugeschickt.